Hörmessungen
Um akute oder chronische Hörstörungen feststellen oder genauer einschätzen zu können, stehen uns verschiedene, meist subjektive, Verfahren zur Verfügung (z. B. Messung von Ton- und Sprachhören). Einige zusätzliche objektive Verfahren (z. B. Mittelohrdruck- oder Innenohrsignaltestung) können ergänzend helfen, die Hörstörung noch besser einzuordnen. Eine besondere Herausforderung ist die Hörmessung bei Kleinkindern oder Säuglingen, bei denen wir uns lediglich auf objektive Hörtests verlassen können.
Standardmessungen
(von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt)
- Tonhören (Tonaudiometrie)
- Sprachhören (Sprachaudiometrie)
- Mittelohdruckmessung (Tympanometrie)
- Messung der Innenohrsignale (Otoakustische Emissionen OAE)
- Neugeborenenscreening
Bei entsprechender Notwendigkeit (Indikation) können wir ergänzend Messungen des Hörnervs (BERA) oder andere ergänzende Tests, wie die Ohrgeräuschbestimmung (Tinnitusbestimmung) oder die Messung des Ausmaßes einer Geräuschüberempfindlichkeit (Unbehaglichkeitsschwelle) durchführen.
Am Ende dieser Tests kann die Hörstörung dem Entstehungsort und einem Ausmaß zugeordnet sowie eine entsprechende Therapie eingeleitet werden, z. B. die Versorgung mit Hörgeräten oder eine akute Hörsturztherapie.
Zusatzleistungen
(je nach Aufwand zuzahlungspflichtig)
Gerne bieten wir Ihnen auch eine ausführliche Hörberatung mit Hintergrundinformationen zu Themen, die Sie interessieren, an. Im Rahmen dieser Beratung gehen wir auf Fragen zu Hörstörungen und deren Behandlung durch Hörtraining oder Hörgeräteversorgung ein. Außerdem beraten wir Sie z. B. zu individuellem Hörschutz und stellen den Kontakt zu Hörgeräteakustikern oder Hörtherapeuten in Ihrer Region her. Auch für eine Zweitmeinung, eine vorsorgliche Hörmessung oder Fragen zu Therapiemöglichkeiten bei Tinnitus, Hörsturz und Geräuschüberempfindlichkeit nehmen wir uns gerne Zeit für Sie.